
Einreichen von Bauanträgen

Aus gegebenem Anlass weist der Bezirksverband
darauf hin, dass Anträge für das Baubüro aller Art
vor Einreichung beim Bezirksverband
vom Vorstand des jeweiligen Vereins
unterzeichnet werden müssen.
Ohne Unterschrift des Vereins wird keine
Genehmigung erteilt.
Der Bezirksverband gibt nicht unterzeichnete Anträge
postwendend an den Antragsteller (Pächter) zurück.